Bedingungen und konditionen


ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ATD Elektronik, s.r.o.

  1. Begriffserklärung - Auswahl
    1. Die im Text angegebenen Begriffe haben folgende Bedeutung:

    Dokumentationbedeutet v. A. Gebrauchsanweisung der Ware, Bedienungsanleitung, Erklärung über Produktkompatibilität, Piktogramm-Zeichen auf der Ware oder auf der Verpackung, Informationsblatt und weitere Dokumente, die dem Käufer im Zusammenhang mit Kauf und Gebrauch der Ware geleistet werden.

    Lieferant bedeutet einen Dritten, der im Vertragsverhältnis zum Verkäufer steht und Lieferung der Ware zum vereinbarten Ort leistet.

    Käufer bedeutet einen Kaufmann im Sinne § 420 ff. des tschechischen Bürgerlichen Gesetzbuchs (Abk. BGB), welcher mit dem Verkäufer einen Vertrag geschlossen hat und welcher im Vertrag identifiziert wird.

    Bürgerliches Gesetzbuch bedeutet das Gesetz Nr. 89/2012 Sb. des tschechischen BGB in der geänderten Fassung.

    Verkäufer bedeutet die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ATD Elektronik, s.r.o., mit Sitz in Domažlice, Luženice 10, CZ-34401, USt.-ID: 49788507, im Handelsregister beim Regionalgericht in Pilsen unter AZ: C 4623 eingetragen.

    Vertrag bedeutet einen im Einklang mit diesen AGB geschlossenen Vertrag, dessen Gegenstand ein Veräußerungsvertrag der Ware zwischen Verkäufer und Käufer ist.

    Vertragsparteien bedeuten Käufer und Verkäufer.

    AGB bedeutet diese allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers.

    Ware bedeutet bewegliche Sache und ihre Teile aus dem aktuellen Angebot des Verkäufers, zu deren Lieferung an den Käufer und zur Übertragung des Eigentumsrechts auf diese Ware sich der Verkäufer dem Vertrag und diesen AGB zufolge verpflichtet, und der Käufer verpflichtet sich gemäß dem Vertrag und den AGB dazu, die Ware zu übernehmen und dem Verkäufer für die Ware einen Kaufpreis zu bezahlen, ohne Rücksicht auf die im Vertrag angeführte Bezeichnung der beweglichen Sache; Typ, Menge und Preis können in einzelnen Bestellungen und Angeboten näher spezifiziert werden.
  2. Geltungsbereich
    1. Diese AGB regeln alle Rechtsverhältnisse zwischen Verkäufer und Käufer im Vertrag und werden zum Pflichtteil des Vertrags.
    2. Der Verkäufer verpflichtet sich dazu, die Ware dem Käufer zu übergeben und ihm die Entstehung des Eigentumsrechts auf die Ware im Einklang mit dem Vertrag und den AGB zu ermöglichen, der Käufer ist dazu verpflichtet, die Ware vom Verkäufer zu übernehmen und für sie einen Kaufpreis gemäß dem Vertrag und den AGB zu bezahlen.
    3. Für den Käufer sind diese AGB unter der Bedingung verbindlich, wenn der Verkäufer vor dem Vertragsabschluss den Käufer über Existenz der AGB informierte und ihn wegen den AGB auf die entsprechende Webseite www.atd-elektronik.cz hingewiesen hatte.
    4. Die AGB sind auch für alle künftigen Verträge zwischen Verkäufer und Käufer verbindlich.
    5. Weichen die Geschäftsbedingungen seitens Käufers von diesen AGB ab oder ihnen widersprechen, werden für Verhältnis zwischen Verkäufer und Käufer diese AGB maßgebend, hätte sich nicht der Verkäufer im Vertrag schriftlich anders ausgedrückt. Enthält der Vertrag zwischen Verkäufer und Käufer Vereinbarungen, die von diesen AGB abweichen, sind die im Vertrag angegebenen Vereinbarungen maßgebend.
    6. Der Käufer ist ohne frühere und ausdrückliche Zustimmung des Verkäufers unberechtigt, die Wirkung dieser AGB oder deren Teile auszuschließen.
  3. Angebot und Vertragsabschluss
    1. Zum Vertragsabschluss kommt im Zeitpunkt der seitens Verkäufers schriftlichen oder elektronischen Bestätigung über die Annahme der verbindlichen Bestellung vom Käufer. Zum Vertragsabschluss kommt auch im Zeitpunkt der schriftlichen oder elektronischen Bestätigung des verbindlichen Angebots seitens Verkäufers oder seitens Käufers im Falle des vom Verkäufer gesandten Vertragsvorschlags.
    2. Die Angaben zur Ware auf der Webseite des Verkäufers sind als annähernd zu betrachten. Diese Warenübersicht stellt kein verbindliches Angebot des Verkäufers vor.
    3. Gibt es Anmerkungen oder Gegenvorschläge zum Angebot des Verkäufers oder zum Vertragsvorschlag, sind diese Anmerkungen und Gegenvorschläge für den Verkäufer nur unter der Voraussetzung verbindlich, dass diese ausdrücklich schriftlich oder elektronisch vom Verkäufer bestätigt werden. Der Verkäufer akzeptiert konkludent keine nachträglichen Änderungen oder Anmerkungen zum vorliegenden Vertrag, nur wenn diese vom Verkäufer ausdrücklich bestätigt worden sind
  4. Preise und Zahlungsbedingungen
    1. Die angegebenen Preise im Angebot des Verkäufers sind Netto-Preise ohne Versandkosten und der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der vereinbarte Preis der Ware ist der im Zeitpunkt der Absendung der verbindlichen Bestellung gültige Preis oder der im verbindlichen Angebot des Verkäufers oder in dem seitens Käufers bestätigten Vertragsvorschlag angegebene Preis (im Weiteren als „Kaufpreis“).
    2. Verpflichtet sich der Verkäufer zur Warenlieferung an den Käufer, richtet sich der Lieferpreis nach dem gültigen Tarif des gewählten Lieferanten im Zeitpunkt der Warenlieferung.
    3. Der Käufer ist dazu verpflichtet, den Kaufpreis spätestens bis zum Zeitpunkt der Warenübergabe zu bezahlen, wäre dies im Vertrag nicht anders spezifiziert.
    4. Wird die Ware von einem Lieferanten vermittelt und die Zahlung bei Lieferung vereinbart (sog. Zahlung per Nachnahme), wird zur Übernahme der Zahlung des Kaufpreises der Lieferant berechtigt.
    5. Wird die Zahlung des Kaufpreises nach der Warenübernahme vereinbart, wird sie aufgrund eines Steuerbelegs - einer Rechnung - beglichen, welche innerhalb von 14 Tagen seit dem Tag ihrer Ausstellung fällig ist, wäre kein anderes Datum im Vertrag spezifiziert.
    6. Wird die Zahlung des Kaufpreises per Überweisung vereinbart, wird der Preis für bezahlt gehalten, als der entsprechende Betrag auf das Bankkonto des Verkäufers gutgeschrieben wird.
    7. Nach Lieferung oder Übernahme der Ware ist der Verkäufer nicht verpflichtet, die Identifikationsdaten des Käufers zu ändern, die auf den Steuerbelegen angegeben sind.
    8. Der Käufer ist nicht zur Einrechnung, Zurückhaltung oder Minderung des Kaufpreises berechtigt, auch im Falle der Geltendmachung der Schadensersatzansprüche oder anderer Ansprüche.
  5. Verzug
    1. Kommt ein Käufer mit Bezahlung des Kaufpreises in Verzug, wird der Käufer dazu verpflichtet, die im Vertrag vereinbarten Verzugszinsen i. d. H. v. 0,05 % vom Kaufpreis für jeden Tag des Verzugs dem Verkäufer zu bezahlen.
    2. Kommt ein Käufer mit Erfüllung der Pflichte gegenüber dem Verkäufer in Verzug und/oder ein Insolvenzverfahren gegen den Käufer eröffnet wurde, wird der Verkäufer berechtigt, die im Vertrag vereinbarte Leistung und/oder andere Leistungen einzustellen oder abzulehnen und/oder vom Vertrag zurückzutreten.
    3. Kommt der Verkäufer wegen Verzögerung seines Lieferanten in Verzug und setzt den Käufer vor Beginn des Verzugs in Kenntnis, betrachtet man diese Situation als keinen Verzug des Verkäufers
    4. Die Anwendung §§ 1971, 2050 des tschechischen BGB ist ausgeschlossen. Der Verkäufer ist berechtigt, irgendwelchen Schadensersatz zu verlangen, ohne Rücksicht auf eventuelle Deckung durch Verzugszinsen oder Vertragsstrafe
    5. Wird der Vertrag für Lieferungen der Ware wiederholend im Laufe einer längeren Zeitspanne geschlossen, verpflichtet sich der Käufer zur Übernahme der Ware im vollen Umfang gemäß dem Vertrag und den Kaufpreis spätestens am letzten Tag der gegebenen Zeitspanne zu bezahlen. Wird der Vertrag für mehr als drei Monate geschlossen, wird der Käufer dazu verpflichtet, verhältnismäßigen Teil der Ware zu übernehmen und immer am letzten Tag des Quartals verhältnismäßigen Teil des Kaufpreises zu bezahlen, wäre dies schriftlich oder elektronisch mit dem Verkäufer nicht anders vereinbart. Bei nicht eingehaltenen Pflichten des Käufers die Ware zu übernehmen, wird der Käufer dazu verpflichtet, dem Verkäufer die Kosten auf Lagerung der nicht übernommenen Ware und Lieferungskosten zu erstatten und Teil der Ware zurückzugeben, welche der Käufer übernehmen sollte, wenn der Verkäufer selbst diese nach vergeblichem Ablauf der Frist an den Käufer hat liefern lassen, und die Vertragsstrafe i.d.H.v. 0,05 % des Kaufpreises des nicht übernommenen Teiles der Ware zu erstatten, und zwar für jeden Tag der Verzögerung des Käufers. Die nicht-Übernahme der Ware oder ihres verhältnismäßigen Teils hat keinen Einfluss auf Pflicht des Käufers, den Kaufpreis in der vereinbarten Frist nach dem Art. 4 dieser AGB zu bezahlen.
    6. Wird der Vertrag für einmalige Lieferung der Ware geschlossen und gesamte bestellte Ware vom Käufer nicht übernommen wird, wird der Käufer dazu verpflichtet, dem Verkäufer neben dem Kaufpreis noch die Kosten auf Lagerung der nicht übernommenen Ware und Lieferungskosten zu erstatten und Teil der Ware zurückzugeben, welche der Käufer übernehmen sollte, falls der Verkäufer selbst diese nach vergeblichem Ablauf der Frist an den Käufer hat liefern lassen, und die Vertragsstrafe i.d.H.v. 0,05 % des Kaufpreises des nicht übernommenen Teiles der Ware, und zwar für jeden Tag der Verzögerung der Pflichten des Käufers. Die nicht-Übernahme der Ware hat keinen Einfluss auf Pflicht des Käufers, den Kaufpreis in der vereinbarten Frist nach dem Art. 4 dieser AGB zu bezahlen.
    7. Kommt der Käufer in Annahmeverzug, geht zu diesem Zeitpunkt die Schadensgefahr auf den Käufer über. Der Verkäufer ist berechtigt auf Kosten und Risiko des Käufers die Ware zu lagern und alle erforderlichen Maßnahmen zur Bewahrung der Ware zu treffen.
  6. Lieferung der Ware
    1. Die Lieferung der Ware richtet sich nach Lieferbedingung EXW gemäß der Regelung INCOTERMS 2010, der Ort der Übernahme ist die Anschrift Domažlice, Luženice 10, CZ34401.
    2. Der Käufer verpflichtet sich zur Übernahme der Ware und zur Bestätigung der Übernahme in einem Lieferschein oder einem anderen Beleg des Verkäufers, bzw. des Lieferanten.
    3. Lieferfristen und Termine gelten nur nach ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung im Vertrag. Die Einhaltung der Lieferfristen und Termine ist mit pünktlicher und ordentlicher Erfüllung der Pflichte des Käufers gegenüber dem Verkäufer bedingt.
    4. Die durch höhere Gewalt entstandenen Umstände seitens Verkäufers oder VerkäuferLieferanten verlängern dementsprechend die Lieferfristen und Termine.
  7. Gefahrenübergang, Eigentumsrecht
    1. Die Schadensgefahr an der Sache geht auf den Käufer im Zeitpunkt der Übernahme der Ware durch den Käufer über, spätestens bei Übergabe der Ware dem ersten Lieferanten, wäre die Lieferung an den Käufer vereinbart. Dies gilt auch wenn der Lieferant vom Verkäufer gesichert oder ausgewählt wurde.
    2. Die Ware bleibt Eigentum des Verkäufers bis zur Erstattung des Kaufpreises seitens Käufers.
    3. Kommt der Käufer mit Erfüllung seiner Pflichten gemäß dem Vertrag in Verzug, ist der Verkäufer berechtigt, die Ausgabe der Ware und im Notfall die Abtretung der Forderungen auf Ausgabe der Ware des Käufers an den Dritten zu verlangen. Der Käufer ist in solchem Falle dazu verpflichtet, dem Verkäufer volle Mitwirkung zu gewährleisten
  8. Mangelnde Leistung, Schadensersatz
    1. Der Käufer ist dazu verpflichtet, die Ware sofort nach ihrer Annahme zu überprüfen, um ggf. Mangel festzustellen und über den Mangel einen Bericht zu verfassen und diesen von ihm und Verkäufer, bzw. Lieferanten unterschreiben zu lassen.
    2. Für den Stand der Ware ist Zeitpunkt der Annahme durch den Käufer entscheidend, spätestens aber Zeitpunkt der Übergabe der Ware dem ersten Lieferanten, wäre die Lieferung an den Käufer vereinbart.
    3. Stellt der Käufer mangelnde Ware fest, ist er berechtigt, die Ware nicht anzunehmen, und ist dazu verpflichtet, den Mangel dem Verkäufer ohne Verzug anzumelden, zu bestimmen, seine Ansprüche anzumelden und die Bestellung samt Aufzeichnung des Mangels vorzulegen. Im Gegenteil werden die Ansprüche des Käufers auf einen Schadensersatz abgelehnt.
    4. Weist die Ware einen offensichtlichen Mangel auf, wobei sich der Mangel auf der Ware bereits im Zeitpunkt der Übernahme befand und der Käufer darüber den Verkäufer ohne Verzug schriftlich informierte und den Mangel spezifizierte, hat der Käufer das Recht auf Beseitigung des Mangels durch Reparatur der Ware oder auf Lieferung einer Ersatzware oder auf eine Preisermäßigung. Die Anwendung der Vorschriften §§ 2106, 2108 des tschechischen BGB wird hiermit ausgeschlossen.
    5. Die Geltendmachung der Schadensersatzansprüche ist mit standardmäßiger Lagerung und Anwendung der Ware bedingt.
    6. Der Verkäufer haftet für einen eventuellen Schaden im Zusammenhang mit dem Vertrag bis in die Höhe des Kaufpreises dem Vertrag zufolge.
    7. Die Abtretung der Schadensersatzansprüche des Käufers auf den Dritten ist ausgeschlossen.
  9. Rücktritt vom Vertrag
    1. Zum Rücktritt vom Vertrag oder von seinen Teilen ist der Verkäufer schriftlich, elektronisch oder durch Aufhebung der Bestellung im vollen oder partiellen Umfang unter folgenden Bedingungen berechtigt:
      • ohne Grund, wobei der Rücktritt dem Käufer innerhalb von 48 Stunden seit dem Vertragsabschluss übermittelt werden muss (in diese Frist fallen nur Werktagstunden),
      • aus einem Grund auf der Seite des Lieferanten des Verkäufers,
      • aus dem Grund, dass Erfüllung der Vertragspflichten aus höherer Gewalt unmöglich ist
      • aus dem Grund der Verletzung der Geheimhaltungspflicht,
      • aus dem Grund, dass es zum Zwischenkauf der Ware gekommen ist, und/oder
      • aus dem Grund, dass die gegebene Ware nicht mehr produziert wird.
    2. Über den Grund des Rücktritts vom Vertrag seitens Verkäufers wird der Käufer informiert. Wurde der Kaufpreis zugunsten des Verkäufers bereits bezahlt, wird der dem Kaufpreis entsprechende Betrag für nicht gelieferte Ware dem Käufer zurückerstattet.
    3. Der Rücktritt wird am Tag der Zustellung der Anzeige über Rücktritt vom Vertrag, bzw. der Anzeige über Aufhebung der Bestellung an die andere Vertragspartei wirksam. Der Rücktritt vom Vertrag aus gesetzlichen Gründen wird durch diese Bestimmung nicht betroffen.
  10. Entscheidungsrecht
    1. Der Vertrag wird im Einklang mit dem tschechischen Recht abgeschlossen, der Vertrag und diese AGB richten sich nach den gültigen Rechtsvorschriften der Tschechischen Republik.
    2. Über alle Streite, die aus dem Vertrag und/oder im Zusammenhang mit ihm entstehen, werden mit Endgültigkeit Amtsgerichte entscheiden. Zuständiges Gericht für beide Vertragsparteien wird das Amtsgericht des Verkäufers
  11. Sonstige Vereinbarungen
    1. Der Käufer ist zur Geheimhaltung aller Tatsachen verpflichtet, welche ihm im Zusammenhang mit dem Vertrag zugänglich gemacht wurden oder werden, und verpflichtet sich dazu, diese Tatsachen an den Dritten unzugänglich zu machen und/oder sie zu eigenen Gunsten oder zugunsten des Dritten nicht auszunutzen. Diese Pflichten sind auch nach Beendigung der Gültigkeit des Vertrags geltend.
    2. Der Käufer ist nicht berechtigt, seine Forderungen gegen Verkäufer mit den Forderungen des Verkäufers gegen Käufer einzurechnen; der Käufer ist berechtigt weder seine Rechte und/oder seine Vertragspflichten noch den Vertrag an den Dritten abzutreten.
    3. Der Verkäufer ist berechtigt, den Vertrag an den Dritten abzutreten. Der Verkäufer ist berechtigt, seine Forderungen gegenüber dem Käufer an den Dritten abzutreten.
    4. Der Käufer übernimmt die Gefahr der Veränderung der Umstände im Sinne §§ 1765, 1766 des tschechischen BGB.
    5. Die Vertragsparteien schließen im Einklang mit § 1801 des tschechischen BGB und dessen erlaubten Höchstmaßes die Anwendung der Beschlüsse gemäß §§ 1799, 1800 des tschechischen BGB aus.
    6. Der Verkäufer informiert hiermit den Käufer im Sinne des Gesetzes Nr. 101/2000 Sb. über den Personendatenschutz in der geänderten Fassung, dass er solche Daten versammelt und verarbeitet, welche ihm der Käufer im Zusammenhang mit der Bestellung gegeben hat, und zwar in einem für Erfüllung der Vertragspflichten vom Verkäufer und für Warenangebot notwendigen Umfang. Mit Vertragsabschluss erteilt der Käufer dem Verkäufer Zustimmung über die Bearbeitung persönlicher Daten im folgenden Umfang:
      • Vor- und Nachname, bzw. Firma oder Name des Käufers,
      • vollständige Rechnungsadresse (ggf. im Handelsregister angegebene Adresse),
      • Lieferungsadresse, Kontaktperson,
      • ID-Nr. bei tschechischen Bürgern, bei MwSt.-Pflichtigen auch die USt.-ID-Nr.,
      • E-Mail-Adresse und Telefonnummer.
    7. Der Verkäufer informiert hiermit den Käufer, dass er bei Ware, bei der es nach Rechtsvorschriften erforderlich ist, die Höhe der Verwertungsgebühr für Elektrogeräte mitteilt, bzw. dass diese Gebühr im Kaufpreis inbegriffen wird.
  12. Abschlussbestimmungen
    1. Wird eine Bestimmung des Vertrags oder der AGB im vollen Umfang oder nur teilweise ungültig, scheinbar, unwirksam oder undurchsetzbar, aber wäre gültig, wirksam und durchsetzbar, wenn ihr Teil gelöscht wäre, wird diese Bestimmung oder ihr Teil als gelöscht betrachtet im Umfang, welcher notwendig für Gültigkeit, Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit dieser Bestimmung des Vertrags und/oder der AGB als Ganzes ist, bei Bewahrung möglichst großer wirtschaftlicher Bedeutung der betroffenen Bestimmung.
    2. Der Verkäufer ist zur einseitigen Änderung dieser AGB berechtigt. Er muss, bis auf die Verträge für einmalige Warenlieferung, den Käufer zumindest einen Monat vor Wirkung dieser Änderung darüber informieren. In solchem Falle ist der Käufer berechtigt, dem Verkäufer mitzuteilen, dass er den Änderungen nicht zustimmt, und in der Kündigungsfrist von einem Monat seit Zustellung der Information über Änderung der AGB vom Vertrag zurückzutreten. Bis zum Rücktritt vom Vertrag sind die AGB in Fassung vor der bekannt gemachten Änderung maßgebend.
    3. Diese AGB treten am 15.05.2018 in Kraft.